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29.06.2021 iv-exklusiv | 2. COVID-19-Öffnungsverordnung ab 1. Juli 2021 |
2. COVID-19-Öffnungsverordnung ab 1. Juli 2021 |
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Die von der Bundesregierung angekündigten weiteren Lockerungsschritte haben in der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung ihren Niederschlag gefunden, die nun veröffentlicht wurde. Mit 1. Juli kommt es zu einer Rücknahme zahlreicher Schutzmaßnahmen, insbesondere auch für den Ort der beruflichen Tätigkeit. |
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Das Wichtigste hierzu in Kürze:
Die bisherige Empfehlung, dass die berufliche Tätigkeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll („Home-Office“), entfällt. Für den Bereich der Lagerlogistik bestehen ab 1. Juli ebenfalls keine Sonderregelungen mehr. Den gesamten Verordnungstext finden Sie HIER. *|END:IF|* |
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