Stufe 1: Wird eine Auslastung von 200 Intensivbetten erwartet, treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- Antigen-Tests sind nur mehr 24 Stunden ab Testabnahme gültig.
- Überall wo derzeit ein Mund- und Nasen-Schutz vorgesehen ist (Geschäfte des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel) wird eine FFP2-Maske verpflichtend.
- Zusätzlich wird das Tragen einer FFP2-Maske im Handel für ungeimpfte Personen zur Verpflichtung. Für geimpfte Menschen wird das Tragen einer FFP2-Maske jedoch auch empfohlen. (Stichprobenartig wird die Polizei auch Kontrollen durchführen.)
- Die 3-G-Regel gilt bei Zusammenkünften bereits ab 25 Personen (derzeit liegt die Grenze bei 100 Personen).
- Verschärfung der Kontrolle der geltenden Maßnahmen.
Stufe 2: 7 Tage nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- In der Nachtgastronomie sowie ähnlichen Settings sowie bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen Zutritt (2-G-Regel).
- Antigentests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr für 3-G gültig.
Stufe 3: 7 Tage nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- Es kommt zu einer Ausweitung der Zugangsbeschränkungen. Überall wo die 3-G-Regel gilt, haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen bzw. Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, Zutritt.