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08.09.2021

iv-exklusiv: Corona-Stufenplan präsentiert | Verlängerung Sonderbetreuungszeit
 
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Stufen-Plan für die Bekämpfung der Corona-Pandemie 

Die Bundesregierung hat heute Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angekündigt. Der vorgelegte Stufenplan basiert auf der Auslastung der Intensivstationen. Aufgrund der erwarteten Intensivbetten-Auslastung soll Stufe 1 mit 15.9. in Kraft treten. 

Stufe 1: Wird eine Auslastung von 200 Intensivbetten erwartet, treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Antigen-Tests sind nur mehr 24 Stunden ab Testabnahme gültig.
  • Überall wo derzeit ein Mund- und Nasen-Schutz vorgesehen ist (Geschäfte des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel) wird eine FFP2-Maske verpflichtend.
  • Zusätzlich wird das Tragen einer FFP2-Maske im Handel für ungeimpfte Personen zur Verpflichtung. Für geimpfte Menschen wird das Tragen einer FFP2-Maske jedoch auch empfohlen. (Stichprobenartig wird die Polizei auch Kontrollen durchführen.)
  • Die 3-G-Regel gilt bei Zusammenkünften bereits ab 25 Personen (derzeit liegt die Grenze bei 100 Personen).
  • Verschärfung der Kontrolle der geltenden Maßnahmen. 

Stufe 2: 7 Tage nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • In der Nachtgastronomie sowie ähnlichen Settings sowie bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen Zutritt (2-G-Regel).
  • Antigentests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr für 3-G gültig. 

Stufe 3: 7 Tage nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Es kommt zu einer Ausweitung der Zugangsbeschränkungen. Überall wo die 3-G-Regel gilt, haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen bzw. Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, Zutritt.

Verlängerung Sonderbetreuungszeit 

Anlässlich des Schulstarts im Osten Österreichs und des dadurch höheren Risikos steigender Infektionszahlen hat das Arbeitsministerium nunmehr mitgeteilt, dass das Modell Sonderbetreuungszeit ein weiteres Mal bis 31.12.2021 verlängert werden soll.  

Die Phase 5 soll mit 1.10.2021 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt soll berufstätigen Eltern bis zu 3 Wochen Sonderbetreuungszeit bis zum 31.12.2021 zur Verfügung stehen.

  • Wie bisher soll vom Rechtsanspruch oder vom Vereinbarungsmodell Gebrauch gemacht werden können.
  • In beiden Fällen soll der Arbeitgeber wie bisher 100 Prozent der Entgeltkosten (ohne Lohnnebenkosten) ersetzt bekommen.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist seitens des Bundesministeriums für Arbeit in Vorbereitung und soll dem Parlament im ersten nach der Sommerpause stattfindenden Plenum am 22. September übermittelt werden.