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07.06.2021 iv-exklusiv | Eckdaten für Kurzarbeitsmodelle präsentiert |
Eckdaten für Kurzarbeitsmodelle präsentiert |
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Nach intensiven Verhandlungen – unter Einbindung der Industriellenvereinigung – hat die Bundesregierung heute Vormittag präsentiert, wie die Kurzarbeit ab Juli geregelt werden soll. Demnach werden künftig zwei Modelle mit verschiedenen Bedingungen angeboten: Eine „Corona-Kurzarbeit“ für besonders von der Pandemie betroffene Bereiche (z.B. Nachtgastronomie, Stadthotellerie oder Luftfahrt) und ein Übergangsmodell für die anderen Betriebe. |
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Nachstehend finden Sie in einer kompakten Übersicht die bisher präsentierten Eckpunkte der Modelle. Sobald die rechtlichen Grundlagen bzw. entsprechende Vereinbarungen vorliegen, werden Sie an dieser Stelle wie gewohnt zeitnah informiert.
Aus Sicht der Industrie ist die erzielte Einigung auf ein Übergangsmodell und ein Modell für besonders stark betroffene Branchen ein sinnvoller und sachlich richtiger Weg. Diese Lösung kann und wird einen Beitrag dazu leisten, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen gezielt zu unterstützen. Für die Industrie ist entscheidend, dass es möglichst rasch klare Rahmenbedingungen für Betriebe sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die kommenden Monate gibt. Das zuständige Arbeitsministerium hat angekündigt, dass es sich auch in der nächsten Kurzarbeitsphase bei den Abläufen an den bisherigen Corona-Regelungen orientieren wird, um die Bürokratie gering zu halten. Aktuell sind rund 330.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet. *|END:IF|* |
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