Wenn die E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

07.06.2021

iv-exklusiv | Eckdaten für Kurzarbeitsmodelle präsentiert
 
Logo  
*|IFNOT:ARCHIVE_PAGE|* *|END:IF|*
$alt

Eckdaten für Kurzarbeitsmodelle präsentiert

Nach intensiven Verhandlungen – unter Einbindung der Industriellenvereinigung – hat die Bundesregierung heute Vormittag präsentiert, wie die Kurzarbeit ab Juli geregelt werden soll. Demnach werden künftig zwei Modelle mit verschiedenen Bedingungen angeboten: Eine „Corona-Kurzarbeit“ für besonders von der Pandemie betroffene Bereiche (z.B. Nachtgastronomie, Stadthotellerie oder Luftfahrt) und ein Übergangsmodell für die anderen Betriebe.

Weiterlesen →
*|IF:ARCHIVE_PAGE|*

Nachstehend finden Sie in einer kompakten Übersicht die bisher präsentierten Eckpunkte der Modelle. Sobald die rechtlichen Grundlagen bzw. entsprechende Vereinbarungen vorliegen, werden Sie an dieser Stelle wie gewohnt zeitnah informiert.  

  1. Übergangsmodell
  • Reguläre Form der Kurzarbeit, die der Überbrückung von vorübergehenden, nicht saisonbedingten, wirtschaftlichen Schwierigkeiten dient
  • Dauer: 1.7.2021 bis 30.6.2022
  • Mindestarbeitszeit von 50 Prozent (wobei Unterschreitungen im Einzelfall möglich sind)
  • Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfenhöhe (während Corona-Kurzarbeit)
  • Verpflichtender Urlaubsverbrauch von 1 Woche je (angefangenen) 2 Monaten Kurzarbeit
  • Für neu eintretende Betriebe (soweit diese nicht zuvor Kurzarbeit Phase 4 in Anspruch genommen haben) erfolgt eine dreiwöchige Beratungsphase durch AMS und Sozialpartner
  • Betriebe können über eine maximale Dauer von 24 Monaten Kurzarbeit (Ausnahmen im Einzelfall möglich) in Anspruch nehmen, wobei nach 6 Monaten ein Verlängerungsantrag notwendig ist
  1. Modell Corona-Kurzarbeit für besonders schwer betroffene Betriebe
  • Fortführung der bisher geltenden Rahmenbedingungen (Corona-Kurzarbeit Phase 4)
  • Kein Abschlag von Beihilfenhöhe – Nachzahlung bei der Endabrechnung
  • Zugang: Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Vergleich 3. Quartal 2020 zu 3. Quartal 2019
  • Dauer: bis Ende 2021

Aus Sicht der Industrie ist die erzielte Einigung auf ein Übergangsmodell und ein Modell für besonders stark betroffene Branchen ein sinnvoller und sachlich richtiger Weg. Diese Lösung kann und wird einen Beitrag dazu leisten, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen gezielt zu unterstützen. Für die Industrie ist entscheidend, dass es möglichst rasch klare Rahmenbedingungen für Betriebe sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die kommenden Monate gibt. Das zuständige Arbeitsministerium hat angekündigt, dass es sich auch in der nächsten Kurzarbeitsphase bei den Abläufen an den bisherigen Corona-Regelungen orientieren wird, um die Bürokratie gering zu halten. Aktuell sind rund 330.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet.

*|END:IF|*