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02.06.2021 iv-exklusiv | Steuerstundungen und Ratenzahlungsmodell |
Steuerstundungen und Ratenzahlungsmodell – ab Juli beginnt die „Safety-Car-Phase“ |
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Mit Ende Juni werden die von Unternehmen in Anspruch genommenen Steuerstundungen fällig. Um eine erneute Schwächung der Liquidität von betroffenen Unternehmen zu vermeiden, hat die Bundesregierung ein Ratenzahlungsmodell beschlossen, das bereits gesetzlich im Rahmen der Bundesabgabenordnung verankert wurde. Um den Unternehmen den Einstieg in die Rückzahlungsphase weiter zu erleichtern, wurde nun zusätzlich eine „Safety-Car-Phase“ etabliert. Die Details dazu wurden am heutigen Mittwoch auf der Website des Finanzministeriums (BMF) veröffentlicht. |
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Im Laufe der Woche ist geplant, dass Unternehmen mittels FinanzOnline eine Übersicht über ihre ausstehenden Abgabenschulden erhalten. Der Antrag für das ab 1. Juli 2021 beginnende Ratenzahlungsmodell ist zwischen dem 10. Juni und 30. Juni 2021 einzubringen. Das Ratenzahlungsmodell untergliedert sich in zwei Phasen mit einer maximalen Dauer von 36 Monaten.
Unternehmen können individuell entscheiden, ob sie die bestehende Abgabenschuld gesamt in Phase 1 entrichten wollen oder diese auf die beiden Phasen verteilen. Sollte auch der Zeitraum von Phase 2 beansprucht werden, müssen in Phase 1 zumindest 40 Prozent des Rückstandes an das Finanzamt entrichtet werden (Für Details siehe BMF-Folder „COVID-19-Ratenzahlungsmodell“ sowie § 323e BAO). Safety-Car-Phase SV-Beitragsrückstände bei der Österreichischen Gesundheitskasse Ist die Begleichung der Beitragsrückstände bis zum 30.6.2021 nicht möglich, können Ratenvereinbarungen getroffen werden, in der Phase 1 – wie auch bei Steuerschulden – bis längstens 30. September 2022. Im Sinne der „Safety-Car“-Phase ist auch bei der ÖGK eine Reduktion der Ratenzahlungen in den ersten Monaten möglich. Zu beachten ist, dass Ratenzahlungen nur dann gewährt werden, wenn die in der Kurzarbeitsbeihilfe enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge jedenfalls bis zum 15. des auf die Zahlung zweitfolgenden Kalendermonates an die ÖGK überwiesen werden. Dies gilt auch bei Kostenerstattungen für freigestellte „Risikopatienten“ sowie im Rahmen von Absonderungen nach dem Epidemiegesetz 1950. Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Die laufenden Beiträge sind dann wie gewohnt jeweils bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten. Weitere Informationen, insbesondere zur Phase 2 für allfällige zum 30. September 2022 noch bestehende Beitragsrückstände aus dem Zeitraum Februar 2020 bis Mai 2021, sind unter www.gesundheitskasse.at/2-phasen abrufbar.
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Hinweis: Begleitung für Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins neue „Normal“ |
Die Corona Krise ist für Unternehmen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Herausforderung mit neuen Dimensionen:
Die Robustheit und Widerstandskraft von Unternehmen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist in Zeiten wie diesen gefragter denn je. Österreichweit zählen bereits 150 Unternehmen auf geeignete Unterstützung in Form von psychologischer Kurzzeitberatung und Coaching (Employee Assistance Program) des Anbieters „consentiv“. Mit einem überschaubaren Pauschalbetrag pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Jahr können Unternehmen auf folgenden Support zur Erhaltung der mentalen Gesundheit zurückgreifen – telefonisch, per Video und an 10 Standorten österreichweit:
Mehr Informationen finden Sie unter www.consentiv.com. AKTION: Wer vor 30.06. einen Vertrag (< 6 Monate) abschließt, bekommt einen Monat gratis dazu. Referenzieren Sie dafür einfach auf diesen Newsletter. Kontakt: office@consentiv.com |
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