Bildung und Gesellschaft

Industrie: Geplante Reform des Studienrechts richtiger Schritt zu mehr Durchlässigkeit 

IV-GS Neumayer: Mindesterfordernis von 24 ECTS-Punkten notwendig für Kulturwandel – Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen und Erweiterung der Kompetenzen der Leitungsorgane zeitgemäß

„Die vorliegende Novelle des Universitätsgesetzes leitet definitiv einen wichtigen und richtigen Kulturwandel an den heimischen Universitäten ein. Wir sind zuversichtlich, dass ein Mehr an Beratung und Unterstützung der Studierenden durch Coaching-Aktivitäten, wie beispielsweise Learning Agreements, langfristig auch zu geringeren Studienabbruchsquoten führen wird“, erklärte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, am heutigen Dienstag anlässlich der Vorstellung der Eckpunkte der UG-Novelle. Zusätzlich müsse allerdings auch die Prüfungsaktivität der Studierenden erhöht werden, um langfristig die Abschlussquoten zu steigern. „Dass aktuell nur 6 (!) Prozent der Bachelor-Studierenden ihr Studium in der Regelstudienzeit von sechs Semestern abschließen, zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht“, so Neumayer. Daher sei die geplante Einführung eines Mindesterfordernisses von 24 ECTS-Punkten für Bachelor-Studierende innerhalb der ersten 4 Semester des Studiums aus Sicht der Industrie ein erster wichtiger Schritt, um langfristig einen Kulturwandel einzuleiten und mehr Verbindlichkeit für Studierende zu erreichen.

Anrechnung von schulischen und beruflichen Fachqualifikationen

Besonders sinnvoll sei, dass eine langjährige Empfehlung der Industrie im vorliegenden Gesetzesentwurf Berücksichtigung findet: die verbesserte Anrechenbarkeit von außerhochschulischen beruflichen Qualifikationen sowie von an einer berufsbildenden höheren Schule erworbenen Qualifikationen, wie beispielsweise dem international anerkannten Asset in der österreichischen Berufsbildung HTL. „Damit wird nun definitiv der richtige Weg eingeschlagen, um Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung durch die Anrechnung von schulischen und beruflichen Fachqualifikationen zu erreichen“, so der IV-Generalsekretär.

Zur beabsichtigen Erweiterung der Kompetenzen der Hochschulleitungsorgane erklärt Neumayer abschließend: „Die Erweiterung der Kompetenzen der Rektorate ist durchaus zeitgemäß und sinnvoll, um universitätsintern Impulse zur Weiterentwicklung der Studienpläne setzen zu können. Die geplante Einführung einer Begründungspflicht für Wahlvorschläge betreffend Universitätsräte ist eine wichtige Maßnahme, um letztendlich die am besten qualifizierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft für diese verantwortungsvolle Position an den heimischen Universitäten gewinnen zu können.“