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Forstgesetznovelle: Verhältnismäßige Lösungsansätze, die keine Gruppe einseitig belasten

IV-GS Neumayer: Aktueller Entwurf wirft verfassungs- und unionsrechtliche Fragen auf – Lösung für Schadholzproblematik darf nicht durch Eingriff in Marktwirtschaft erfolgen

„Die Bekämpfung des Borkenkäferschädlings stellt eine enorme Herausforderung für den gesamten betroffenen Sektor dar – von der Forstwirtschaft über die Holzindustrie bis hin zur Papierindustrie“, betont Mag. Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), am heutigen Freitag. Dementsprechend sei auch ein ganzheitlicher Ansatz zur Bewältigung der Schadholzproblematik geboten. Es sei grundsätzlich positiv, dass die Politik sich der Thematik annähme. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass das wirtschaftliche Risiko von Schädlingsbefall schlicht auf eine Gruppe übergewälzt werde. Durch die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle zum Forstgesetz würde die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) ermächtigt, durch Verordnung Anordnungen zu einer Abnahmeverpflichtung von Schadholz für holzverarbeitende Betriebe zu treffen.

„Eine solche Abnahmeverpflichtung würde erheblich in die freie Marktwirtschaft eingreifen und grundlegende verfassungs- und unionsrechtliche Fragen aufwerfen. Ein Gesetz, das zum Abschluss bestimmter Verträge zwingt, beeinträchtigt die Privatautonomie erheblich. Durch die Abnahmepräferenz einheimischer Produkte stellen sich auch unionsrechtliche Fragen im Hinblick auf die Warenverkehrsfreiheit“, argumentiert Neumayer. Die gegenständliche Verordnungsermächtigung sei zudem sehr unbestimmt hinsichtlich der zeitlichen, geografischen und inhaltlichen Kriterien, die eine verpflichtende Abnahme von Schadholz auslösen.

Gravierende wirtschaftliche Folgen für betroffene Betriebe

Für betroffene Betriebe könnte eine Abnahmeverpflichtung gravierende wirtschaftliche Folgen auslösen: beispielsweise, wenn das Schadholz zu wirtschaftlich unvertretbaren Bedingungen abgenommen werden muss; oder eine Abnahme erfolgen muss, obwohl der holzverarbeitende Betrieb eine höhere Holzqualität für die Weiterverarbeitung benötigt; oder schlicht keine ausreichende Lagerkapazität aufbringen kann.

Die IV-Generalsekretär plädiert daher für verhältnismäßige Lösungsansätze, die keine Gruppe einseitig belasten: Die nachhaltige Waldbewirtschaftung würde beispielsweise bereits durch Wiederbewaldung von Kahlflächen oder Forstschutzmaßnahmen gefördert. Weitere denkbare Lösungsansätze sieht die Industrie etwa durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich Transport oder den Ausbau von Lagerplätzen, um Schadholz auch über die Wintermonate verarbeiten zu können. „Auch ein verbesserter Datenaustausch würde helfen, einen planbaren kontinuierlichen Rohstoffzufluss sicherzustellen und somit allen betroffen Seiten nützen. Schließlich sollte die Forschung im Hinblick auf den Borkenkäfer intensiviert werden und mittels einer verstärkten grenzüberschreitenden Forschungszusammenarbeit in der Thematik auf eine mitteleuropäische Lösung gesetzt werden“, so Neumayer abschließend.