Neuer Forschungsrat wird auf den Weg gebracht

Expertenmeinung: Bei der Neubesetzung der FWIT-Ratsversammlung sind starke Stimmen für Technologiepolitik erforderlich, meint Iris Fischl-Ruhland, Expertin aus dem IV-Bereich Forschung, Technologie & Innovation in diesem Kommentar.

Die Zusammenlegung des bisherigen Rats für Forschung und Technologieentwicklung, des Wissenschaftsrats und des bereits aufgelösten ERA Council wurde bereits in der Zukunftsoffensive für Forschung, Technologie und Innovation (2018) und im Regierungsprogramm (2020–2024) verankert. Anfang Februar wurde nun das Errichtungsgesetz für den neuen Forschungsrat („FWIT-Rat“) im Ministerrat verabschiedet. Das neue Beratungsgremium der Bundesregierung wird den gesamten Innovationsbogen abdecken. Nächste Station ist das Parlament – voraussichtlich im März dieses Jahres.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund geopolitischer Herausforderungen und rasant zunehmender Technologiewettläufe sowie des Umstands, dass zwei Drittel der Forschungsausgaben von Unternehmen kommen, ist es aus Sicht der IV enorm wichtig, bei der Neubesetzung der Ratsversammlung auch starke Stimmen für Technologiepolitik vorzusehen – denn Forschung und Kompetenzaufbau zu Schlüsseltechnologien sind strategischer Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit des österreichischen wie europäischen Wirtschaftsstandorts.

Die Ratsversammlung des FWIT-Rats soll aus zwölf Mitgliedern bestehen, die jeweils auf vier Jahre bestellt werden – eine einmalige Wiederbestellung ist möglich. Das ratsvorsitzende Mitglied vorzuschlagen obliegt dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin in Abstimmung mit dem Vizekanzler bzw. der Vizekanzlerin. Sechs Mitglieder werden vom Wissenschaftsministerium (BMBWF) vorgeschlagen, vier Mitglieder vom Klima- und Technologieministerium (BMK) und ein Mitglied vom Wirtschaftsministerium (BMAW).

Neu ist ein acht Mitglieder umfassender Aufsichtsrat für den FWIT-Rat, wobei die drei FTI-Ministerien je zwei Mitglieder bestellen, Bundeskanzleramt und Finanzministerium jeweils eines. Die Bestellung der Mitglieder der Ratsversammlung sowie des Aufsichtsrats soll dem Gesetzesentwurf nach bis 30. April erfolgen. Die Geschäftsführung soll nach Ausschreibung bis Ende September bestellt werden.

Dieser Text erschien zuerst als Expertenmeinung in der Märzausgabe des Magazins "iv-positionen".