Expertenmeinung von ALFRED HEITER,
Leiter des IV-Bereichs Wirtschafts-, Finanz- & Rechtspolitik
Nach den ersten Konsolidierungsmaßnahmen durch das Bundessanierungsmaßnahmengesetz (BSMG) folgt mit dem Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 – Abgabenrecht (BBG) der nächste Schritt. Trotz des unbestrittenen Konsolidierungsbedarfs sind einzelne Maßnahmen jedoch kritisch zu hinterfragen.
Wegzugsbesteuerung gestoppt
Die Wegzugsbesteuerung wurde bislang weder im BSMG noch im BBG verankert. Sie ist zwar laut Regierungsprogramm Teil des Maßnahmenpakets zur Betrugsbekämpfung, ihre Umsetzung konnte jedoch abgewendet werden.
Verschärfung bei Grunderwerbsteuer und Share Deals
Eine der größten Änderungen des BBG betrifft Immobiliengeschäfte: Die Schwelle, ab der Grunderwerbsteuer bei Vereinigungen anfällt, wird von 95 % auf 75 % gesenkt, und künftig sind auch mittelbare Anteilsverschiebungen relevant. Zudem wird die Steuerbemessungsgrundlage bei Immobiliengeschäften von 0,5 % auf 3,5 % des gemeinen Werts angehoben.
Anpassungen bei Energiekrisenbeitrag und Investitionsabzügen
Der Höchstbetrag des Absetzbetrags für begünstigte Investitionen im EKB-S wird von 72 auf 20 Euro je MWh gesenkt. Auch der Abzug im EKB-F wird von 17,5 % auf 5 % reduziert.
Weitere steuerliche Änderungen
Für Umwidmungen seit Januar 2025 gilt ein Zuschlag von 30 % auf Veräußerungseinkünfte aus Grund und Boden. Die Stiftungseingangssteuer wird von 2,5 % auf 3,5 % erhöht. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern 2025 eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro gewähren; ab 2026 wird der Pendlereuro auf 6 Euro je Entfernungskilometer erhöht. Die Inflationsanpassung soll für die Jahre 2026 bis 2029 nur im Ausmaß von zwei Dritteln erfolgen; Glücksspielabgaben bei Lotterien und Onlinegaming werden angehoben.
Fazit
Das BBG 2025 bringt umfassende steuerliche Änderungen, die die Abgabenquote weiter erhöhen werden, statt sie zu senken. Durch den Einsatz der Industriellenvereinigung konnten die Maßnahmen im Vergleich zum ersten Entwurf allerdings deutlich entschärft werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen die richtige Lösung für die Konsolidierung des Bundeshaushalts darstellen und gleichzeitig die wirtschaftliche Stabilität sowie zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den Standort sichern.