Maßnahmen aus „Leistung muss sich (wieder) lohnen“-Paket umgesetzt

Die Regierung hebt die Anzahl der steuerfreien Überstunden an. Für eine Linderung des Arbeitskräftemangels braucht es aber weitere Schritte. 

Die Bundesregierung präsentierte Mitte September ein neues Entlastungspaket im Umfang des noch nicht erfassten Volumens der kalten Progression. Mit der Anhebung der maximalen Anzahl an steuerfreien Überstunden von zehn auf 18 pro Monat sowie der Erhöhung des Deckels auf 200 Euro setzte die Bundesregierung entsprechende Anreize für Mehrarbeit. Die Industriellenvereinigung (IV) betonte bereits vergangenen Herbst im „Leistung muss sich (wieder) lohnen“- Paket die Wichtigkeit der Belohnung überdurchschnittlichen Arbeitseinsatzes – beispielsweise durch die Anhebung der Steuerbefreiung für Überstunden.

Die IV setzt sich – besonders auch aufgrund des anhaltenden Arbeits- und Fachkräftemangels – für Leistungsanreize für arbeitende Menschen in Österreich ein. Dazu zählt auch der entsprechende Ausbau der Kinderbetreuung und -bildung. In diesem Sinne hat die IV unter anderem auch die Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung und steuerliche Erleichterungen für Betriebskindergärten vorgeschlagen, welche im Paket ebenfalls Berücksichtigung finden.

„Das sind erste positive Signale für die zahlreichen leistungsbereiten Menschen im Land und auch im Hinblick auf die Linderung des Fach- und Arbeitskräftemangels“, so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer und meint weiter: „Weitere Schritte für mehr Leistung müssen folgen, wie beispielsweise Anreize für Weiterarbeit über das Regelpensionsalter hinaus.“