Wirtschafts-, Finanzpolitik & Recht

Forderung nach einer Sondersteuer durch AK/ÖGB schwächt Investitionstätigkeit

Spielraum für Entlastungsmaßnahmen ist auch ohne Sondersteuer      durch steigende Steuereinnahmen des Staates vorhanden - Gibt      es auch „Untergewinne“? 

Das stets gleiche Mittel der Wahl durch AK/ÖGB ist die immer wiederkehrende Forderung nach höheren Steuern. Bereits jetzt beträgt der Steuersatz auf Unternehmensgewinne – auch auf so genannte „Übergewinne“ durch Energieversorgungsunternehmen – rund 46%. Der Staat ist damit ein mehrfacher Profiteur der derzeit höheren Erträgen aus der Stromversorgung, zum einen durch kräftig steigende Steuereinnahmen und zum anderen sowohl durch höhere Bewertungen seiner Beteiligungen wie auch höhere Dividendenausschüttungen. Denn die heimischen Energieunternehmen sind mehrheitlich in staatlicher Hand. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Debatte vermeintliche „Übergewinne zu besteuern“, zeigt sich die heimische Industrie besorgt.

Das AK-ÖGB-Modell zielt klar auf eine Erhöhung der steuerlichen Gesamtbelastung von Unternehmen ab. Das Steuerrecht soll stets symmetrisch ausgestaltet werden - dieser Logik folgend wären „Untergewinne“, steuerlich analog zu entlasten. Tatsache ist vielmehr, dass keineswegs alle Energieversorgungsunternehmen von den gestiegenen Gas- und Strompreisen profitieren, vielmehr hängt dies von der konkreten Position des betreffenden Unternehmens im österreichischen Wertschöpfungsnetzwerk ab. Diesen Unternehmen müssten dementsprechend staatliche Zuschüsse bei „Untergewinnen“ zufließen. Aus Sicht der Industrie ist es klar: Natürlich wird der Fall der „Untergewinne“ im AK/ÖGB-Modell nicht berücksichtigt, denn es geht um eine Erhöhung der steuerlichen Gesamtbelastung der Unternehmen, um damit noch größere Umverteilungsvolumina zu finanzieren und Geld mit der Gießkanne zu verteilen, statt zielgerichtet zu helfen, wo es Sinn macht.