IV und WKÖ: Betriebliche Testungen wesentlicher Baustein für nationale Teststrategie

Verfügbare Test-Möglichkeiten werden bestmöglich genutzt – Maximale Sicherheit für Betriebe, Mitarbeiter und Kunden gewährleistet

Industriellenvereinigung (IV) und Wirtschaftskammer (WKO) haben sich gemeinsam dafür eingesetzt, dass betriebliche Tests Teil der nationalen Teststrategie sind. Bei einem Besuch von IV-Generalsekretär Christoph Neumayer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf in der Ottakringer Brauerei konnten sich beide ein Bild von der dortigen Teststraße machen. Dies ist ein gutes Beispiel, wie heimische Unternehmen erfolgreich für Sicherheit und Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihrer Kundinnen und Kunden sorgen.

Dabei betonte Neumayer: „Bis die Impfungen endlich in der Breite ankommen, bleibt nur, uns durch die Krise durchzutesten. Dazu braucht es eine kluge Teststrategie, die alle verfügbaren Ressourcen und Möglichkeiten nutzt und einbezieht. Mit der Verankerung der in Betrieben durchgeführten COVID-Tests in der nationalen Teststrategie ist uns genau das gelungen.“ Mit Stand Mittwoch, 17. Februar, haben sich bereits 963 Betriebe als Teststationen registriert – über 462.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können damit erreicht und ihnen ein niederschwelliges, unbürokratisches Testangebot zur Verfügung gestellt werden. „Der Erfolg gibt dem Projekt Recht, die Nachfrage ist enorm – und die Betriebe werden beim Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter endlich auch entsprechend unterstützt. Das ist eine Win-win-Situation für Menschen und Unternehmen, die allen ein Mehr an Sicherheit bringt“, hielt der IV-Generalsekretär fest.

WKÖ-Generalsekretär Kopf ergänzte: „Die betrieblichen Testungen sind ein wesentlicher Baustein einer umfassenden nationalen Teststrategie. Etliche Unternehmen haben bereits eigene Testeinrichtungen geschaffen, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kundinnen und Kunden einen raschen und unkomplizierten Zugang zu Tests zu ermöglichen.“ Kopf appellierte an jene Betriebe, die noch keine betrieblichen Tests anbieten, vom Angebot des geförderten Kostenbeitrags des Bundes Gebrauch zu machen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein niederschwelliges Angebot zum schnellen Testen am Arbeitsplatz zu ermöglichen: „Möglichst flächendeckende Testungen und Zutrittstests sind auch weiterhin die wesentlichen Mittel, um symptomlose Infizierte zu identifizieren, Infektionsketten rasch zu unterbrechen und damit die Pandemie bestmöglich zu kontrollieren.“

Tobias Frank, Geschäftsführer und 1. Braumeister der Ottakringer Brauerei: „Um eine sichere Produktion zu gewährleisten gelten bei uns schon immer restriktive Hygienemaßnahmen. Dass wir jetzt auch, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, wöchentliche freiwillige Antigen-Tests anbieten, ist eine wichtige Ergänzung. Der Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und damit unseres Unternehmens, hat für uns oberste Priorität.“

Alle Infos auf wko.at/betriebe-testen

Das Angebot, eine regelmäßige betriebliche Testung einzurichten, richtet sich primär an Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, da diese typischerweise einen Betriebsarzt haben. Die wichtigsten Rahmenbedingungen zusammengefasst:

  • Betriebliche Tests sind den behördlichen gesetzlich gleichgestellt.
  • Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten können die Ergebnisse der betrieblichen Antigen-Schnelltests über die Testplattform des Bundes abwickeln. Voraussetzung ist eine Registrierung als betriebliche Teststelle auf der WKÖ-Informationsseite www.wko.at/betriebe-testen, die bereits ab Montag, 8. Februar 2021 möglich ist.
  • Ab 15. Februar kann für jeden bestätigten und abgewickelten Test vom Bund ein Kostenbeitrag von 10 Euro bezogen werden. Der Antrag zur Abrechnung muss bei der AWS gestellt werden, quartalsweise und beginnend mit April.
  • Über die Testplattform des Bundes werden automatisierte Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Diese werden als sogenannte Zutrittstests anerkannt.
  • Testungen können in der Präventionszeit von Betriebsärzten durchgeführt werden.

Kleinere Betriebe können ebenfalls eine betriebliche Teststraße einrichten und den Kostenbeitrag von 10 Euro erhalten. Bei ihnen wird im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung von der Pflicht zur Anbindung an die Testplattform des Bundes abgesehen. Ihre Tests, die ebenfalls als Zutrittstests anerkannt werden, müssen von medizinischem Personal überwacht und bestätigt werden.

Alle Infos zu betrieblichen Testungen, Testkits und Kostenersatz sowie praktische Tipps zur Einrichtung einer Teststraße sind auf www.wko.at/betriebe-testen zu finden.