EU-USA-Deal: Das gilt für Exporteure

Die EU-Kommission hat mit der US-Regierung eine politische Einigung im Handelskonflikt erzielt und nun in einer gemeinsamen Erklärung verschriftlicht. Das Ziel, durch diese EU-US-Vereinbarung eine weitere Eskalation zu verhindern, ist grundsätzlich positiv. Jedoch ist diese Vereinbarung rechtlich nicht bindend und viele zentrale Fragen in Bezug auf die Umsetzung sind weiterhin unbeantwortet. Auch nach der erfolgten Einigung bleiben die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen von großen Unsicherheiten geprägt.

Was gilt nun aktuell für europäische Exporteure?

Grundsätzlich wird für einen Großteil der europäischen Waren ein US-Einfuhrzoll von insgesamt 15 Prozent eingehoben. Sollten geltende WTO-Zollsätze der USA (das heißt: ohne die zwischenzeitlich verhängten und bisher gültigen Zusatzzölle von zehn Prozent) für gewisse EU-Waren diese 15 Prozent übersteigen, dann gilt der jeweils höhere Zoll. Jedenfalls sind diese Zölle weiterhin äußerst kritisch.

FAHRZEUGE UND FAHRZEUGTEILE

Der aktuell bestehende Zollsatz von 27,5 Prozent (2,5 Prozent + 25 Prozent Zusatzzoll) soll durch den neuen Zoll von insgesamt 15 Prozent ersetzt werden. Allerdings ist dies an die Einhaltung der EU-Zusage hinsichtlich des Zollabbaus auf industrielle Güter aus den USA gebunden. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag seitens der EU-Kommission liegt vor. Es gilt nun abzuwarten, ob die USA die Zusage ihrerseits einhalten.

STAHL UND ALUMINIUM

Dieser Bereich ist nicht in der Vereinbarung enthalten. Das bedeutet, dass der aktuelle US-Zollsatz von 50 Prozent, welcher auch Waren mit einem Stahl- und Aluminiumanteil umfasst, weiterhin gültig ist. Hier braucht es dringend eine nachhaltige Lösung.

PHARMAZEUTIKA, HALBLEITER, HOLZ

Nach Abschluss der laufenden „Section 232“-Untersuchungen in diesen Sektoren sowie der Einführung weiterer US-Zölle darf der Zollsatz für EU-Waren in jenen Bereichen 15 Prozent nicht übersteigen.

AUSNAHMEN

Bestimmte Warengruppen, darunter Flugzeuge und Flugzeugteile, gewisse Chemikalien sowie bestimmte Rohstoffe sollen gänzlich von US-Zusatzzöllen ausgenommen sein. Das bedeutet, dass zukünftig in diesen Bereichen lediglich der WTO-Zollsatz greift.

EU-Zusagen und weitere Details

Ebenfalls enthalten sind Investitionszusagen von der EU in Höhe von 600 Mrd. Dollar sowie mehr Beschaffung von u. a. US-LNG und -Öl in Höhe von 750 Mrd. Dollar bis Ende 2028. Außerdem hat die EU den Kauf von US-KI-Chips im Wert von 40 Mrd. Dollar zugesagt. Darüber hinaus einigten sich beide Seiten auf den Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse sowie Kooperationen unter anderem im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit.

Europa muss seine Hausaufgaben machen

Neben zentralen offenen Fragen hinsichtlich der Umsetzung wird auch der konkrete Ausgang des laufenden Gerichtsverfahrens über die Kompetenz des US-Präsidenten, in dieser Art und Weise Zollpolitik zu betreiben, den weiteren Weg der EU-US-Vereinbarung beeinflussen. Außerdem werden auch weitere Vereinbarungen der USA mit anderen Partnern eine Rolle spielen.

Die aktuelle Lage zeigt deutlich: Europa muss seine Hausaufgaben machen und Abhängigkeiten minimieren. Dies betrifft die Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit und eine Vertiefung des Binnenmarkts sowie die Diversifizierung der europäischen Handelspartner. Allen voran bedeutet das die Umsetzung des vorliegenden Mercosur-Abkommens.

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