Ziel muss die langfristige Implementierung des Standortinstruments sein
Industrie begrüßt Beschluss der Strompreiskompensation

Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt den heutigen Beschluss des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes, mit dem für die energieintensive Industrie ein Teil der Stromkosten für 2025 und 2026 kompensiert werden soll. „Angesichts der anhaltend sehr schwierigen Lage in der Industrie ist die neuerliche Einsetzung der Strompreiskompensation, wenn auch in abgeschwächter Form, ein positiver Schritt“, erklärt IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
Neumayer erinnert zudem daran, dass „zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten die Strompreiskompensation seit Jahren implementiert und bis 2030 fixiert haben. Ziel muss es sein, die Strompreiskompensation auch in Österreich bis 2030 zu verlängern, denn es handelt sich hierbei um ein Instrument, das die Industrie vor Abwanderung schützt.“ Jetzt bedarf es dringend eines raschen Beschlusses der entsprechenden Förderrichtlinien ohne zusätzliche Bürokratie, Vorschriften und Gold Plating.
Weiterhin kritisch sieht die Industriellenvereinigung die umfangreichen Reinvestitionsverpflichtungen, die zusätzlich auf die Unternehmen zukommen: „Die Unternehmen nutzen bereits jede Möglichkeit für Effizienzverbesserungen, da sie dadurch wettbewerbsfähiger werden“, so Neumayer. Positiv ist wiederum der Entfall des „doppelten Deckels“ der Fördersumme, also einer ursprünglich geplanten zusätzlichen Begrenzung der Fördermittel auf 25 Prozent der Versteigerungserlöse aus dem Vorjahr. Grundsätzlich sollte das Instrument auf zusätzliche strom- und handelsintensive Sektoren ausgeweitet werden, deren Wettbewerbsfähigkeit durch die hohen Stromkosten weiter leidet.