Industriellenvereinigung begrüßt Strompreiskompensation, diese muss als langfristiges Standortinstrument implementiert werden
Wiedereinführung der Strompreiskompensation zentrale Standortmaßnahme

Mit dem gestern zur Begutachtung ausgesendeten Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 (SAG) wird eine langjährige Forderung der Industrie zum Schutz vor Abwanderung stromintensiver Industrieunternehmen umgesetzt. „Wir weisen seit längerem darauf hin, dass die Industrie dieses Instrument dringend benötigt, um international, aber auch innerhalb Europas wettbewerbsfähig zu bleiben“, betont Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), der erläutert, dass zahlreiche EU-Mitgliedstaaten das Instrument bereits seit Jahren für ihre Industrie nutzen würden und dies in den meisten Fällen als Langfristinstrument bis 2030 implementiert hätten.
Bei der Strompreiskompensation handelt es sich zudem um keinen Bonus oder Förderung, sondern um die Kompensation politisch auferlegter Kosten aus dem Emissionshandel, die Strom in Europa zusätzlich verteuern. „Andere Wirtschaftsräume haben diese zusätzlichen Kosten nicht, deshalb sieht das Unionsrecht sinnvollerweise seit langem dieses Beihilfeinstrument zum Schutz der stromintensiven Industrie vor“, so Neumayer.
Kritisch sieht die IV die umfangreichen Reinvestitionsverpflichtungen, die im Vergleich zum SAG 2022 hinzugekommen sind. Abschließend plädiert die IV für eine Erweiterung des Instruments auf zusätzliche Sektoren, deren Wettbewerbsfähigkeit durch die hohen Stromkosten schwindet.