Nein zu Bürokratielawine durch EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Industrie warnt vor Überregulierung, überschießenden Berichtspflichten und wachsender Rechtsunsicherheit – Wie sooft geht es um das „Wie“
Die Industriellenvereinigung (IV) bekennt sich klar zum Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Wie sooft geht es um die Umsetzung, also das „Wie“: Hier drohen massive zusätzliche Belastungen für Unternehmen – mit neuen Berichtspflichten, Rechtsunsicherheit und erheblichem Verwaltungsaufwand. Zudem wird das Kollektivvertragssystem Österreichs in Frage gestellt.
„Das Ziel steht außer Streit. In der aktuellen Form entwickelt sich die Richtlinie aber zu einem Bürokratiemonster mit überschießenden und für die Unternehmen unzumutbaren Belastungen“, betont IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Österreich verfügt bereits heute mit rund 98 Prozent Kollektivvertragsabdeckung über transparente und nachvollziehbare Entgeltstrukturen. „Unsere Kollektivverträge funktionieren. Zusätzliche komplexe Bewertungssysteme und neue Dokumentationspflichten würden unser Kollektivvertragssystem torpedieren und schaffen vor allem mehr Bürokratie sowie Rechtsunsicherheit.“
Der Blick über die Grenze zeigt zudem, dass die Mitgliedsstaaten der EU die Entgelttransparenzrichtlinie großteils nicht zeitgerecht umsetzen werden bzw. einzelne Staaten die Umsetzung ablehnen.
Entgelttransparenz darf nicht zu überschießender Lohnbürokratie werden
„Am Ende darf aus einer Entgelttransparenzrichtlinie keine Lohnbürokratierichtlinie werden“, so Neumayer. „Neue Sanktionsmechanismen, verschärfte Verfahrensregeln und zusätzliche Dokumentationspflichten treiben den Druck auf die Unternehmen immer weiter nach oben. Es braucht jetzt ein klares Stop-the-Clock und einen Neustart bei der Richtlinie, bevor Europas Unternehmen von der nächsten Bürokratielawine überrollt werden. Und wir brauchen zudem eine wirtschaftsverträgliche Umsetzung ohne Gold Plating und ohne nationale Alleingänge.“

