Information laut Lobbyingtransparenzgesetz

Die Industriellenvereinigung (IV) ist eine Interessenvertretung auf freiwilliger Basis in der Rechtsform eines Vereines.

Die Industriellenvereinigung gibt auf Grund des § 12 – Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG (2) Ziffer 4 für das vorangegangene Geschäftsjahr 2025 die Gesamtzahl der bei ihr überwiegend als Interessenvertreter tätigen Personen mit 12 an. Ebenso gibt die Industriellenvereinigung gemäß § 12 – Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG (2) Ziffer 5 für das vorangegangene Geschäftsjahr 2025 die bestätigten geschätzten Kosten der Interessenvertretung mit 2.137 T € an.

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