Entgelttransparenzrichtlinie ist alles andere als tauglich

Massive Bürokratie-Lawine für die Unternehmen droht – zusätzliche Bürokratie bringt keine gerechtere Bezahlung – müssen zurück an den Start
Die Industriellenvereinigung (IV) bekennt sich klar zum Ziel „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Faire und diskriminierungsfreie Entlohnung ist in der Industrie gelebte Praxis. Die EU-Lohntransparenzrichtlinie und die geplante Umsetzung ist jedoch alles andere als tauglich und schießt klar am Ziel vorbei.
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist selbstverständlich. Entscheidend ist aber, dass die Umsetzung praktikabel bleibt. Zusätzliche Dokumentations-, Berichts- und Bewertungspflichten schaffen keine gerechtere Entlohnung, sondern vor allem ein Bürokratiemonster für die Betriebe. Das steht im Widerspruch zu allen Bemühungen um Entbürokratisierung“, betont IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
Zudem geht der vorliegende Arbeitsentwurf des zuständigen Ministeriums in wesentlichen Bereichen über die europäischen Mindestvorgaben hinaus und schafft zusätzliche Verpflichtungen für Unternehmen. „Eine Umsetzung, die über die EU-Vorgaben hinausgeht, belastet die Betriebe unnötig. Nationales Gold Plating lehnen wir daher klar ab. Ziel muss eine praxistaugliche Umsetzung sein, die bestehende Strukturen berücksichtigt, statt neue Bürokratie aufzubauen“, so Neumayer.
Bewährte Strukturen anerkennen statt doppelte Systeme schaffen
Mit einer Kollektivvertragsabdeckung von rund 98 Prozent verfügt Österreich über eines der transparentesten Entgeltsysteme Europas. Kollektivverträge regeln nachvollziehbare und objektive Kriterien für Löhne und Gehälter und schaffen Rechtssicherheit für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen. „Anstatt funktionierende Strukturen anzuerkennen, drohen mit der Umsetzung der Richtlinie zusätzliche Bewertungssysteme, Berichtspflichten und Dokumentationsauflagen. Österreich hat seit langem ein funktionierendes Entgeltsystem – das gilt es anzuerkennen“, so Neumayer.
Qualität vor Geschwindigkeit
Die IV verweist darauf, dass Österreich beim bereinigten Gender Pay Gap laut Eurostat gemeinsam mit Ländern wie Deutschland, Dänemark, Schweden, den Niederlanden oder Finnland unter dem EU-Durchschnitt liegt. Strukturelle Unterschiede beim unbereinigten Gender Pay Gap, die an unterschiedlichen Erwerbsbiografien, Berufswahlen oder Arbeitszeitmodellen liegen, müssen gezielt angegangen werden – etwa durch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine höhere Erwerbsbeteiligung. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, betont Neumayer.
Zugleich zeigt sich europaweit, dass die Mehrheit der Mitgliedsstaaten die Lohntransparenzrichtlinie bislang nicht umgesetzt hat. Die IV spricht sich daher für einen „Stop-the-Clock“-Ansatz, eine Überarbeitung der Richtlinie auf EU-Ebene sowie gegen nationales Gold Plating aus. „Wenn die überwiegende Mehrheit der Mitgliedsstaaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat, sollte das ein klares Signal sein, den eingeschlagenen Weg kritisch zu hinterfragen. Es braucht eine praxistaugliche Lösung statt neuer Bürokratie. Transparenz ist wichtig – sie darf aber nicht in zusätzlichen Berichtspflichten und Parallelstrukturen münden, die an den eigentlichen Ursachen von Einkommensunterschieden vorbeigehen“, so Neumayer abschließend.

